Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Pfeifer Gebäudedienstleistung

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Angebote, Aufträge und Dienstleistungen von Juri Pfeifer, Pfeifer Gebäudedienstleistung, im Folgenden „Auftragnehmer“ genannt.
  2. Der Kunde willigt in die Geltung dieser AGB ein, indem er ein Angebot oder eine Auftragsbestätigung mündlich oder schriftlich (z. B. per E-Mail, SMS, WhatsApp, PDF-Datei oder Brief) annimmt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

  1. Bei den angebotenen Dienstleistungen können folgende Situationen auftreten:
    • Maschinelle Oberflächenreinigung:
      Bei der maschinellen Reinigung von Oberflächen kann es zu einer leichten Aufrauung und farblichen Unregelmäßigkeiten kommen. Diese Effekte werden durch die Anwendung unserer Imprägnierungen und Langzeitschutze entgegengewirkt.
    • Farbdifferenzen: Bei gereinigten, versiegelten oder beschichteten Flächen kann es zu Farbunterschieden kommen.
    • Schwarzalgenbefall und Flechten: Diese lassen sich unter Umständen nicht vollständig entfernen. 
    • Anorganische Rückstände: wie Rost, Öl und Farben erfordern eine separate Behandlung.
    • Fugenmaterial: Altes, festes Fugenmaterial kann bei der Reinigung herausbrechen. Beim Neuverfugen kann es durch Unebenheiten oder Wurzeln zu Moos- oder Unkrautbewuchs kommen. Hierbei können auch Sandkrümel oder Rückstände des Fugenmaterials entstehen, die eine Rutschgefahr darstellen.
    • Zweikomponentenverfugung: Bei der Durchführung einer 2-Komponenten-Verfugung weisen wir darauf hin, dass es zu Rissen und Verfärbungen kommen kann. Diese Risse gelten nicht als Mangel und werden als Reparatur separat in Rechnung gestellt.
    • Dachreinigung: Es besteht die Möglichkeit, dass während der Reinigung Wasser unter die Dachziegel gelangt, insbesondere an Anschlüssen von Dachfenstern oder bei alten und undichten Fensterdichtungen. Dieses Risiko, besonders im Zusammenhang mit bereits vorhandenen Defekten an Bauteilen, liegt in der Verantwortung des Auftraggebers. Wir treffen jedoch Schutzvorkehrungen, wie die Kontrolle der Unterspannbahn und defekter Dachziegel, die Überprüfung der Dachrinnen und Abflüsse sowie den Einsatz spezieller Reinigungsgeräte. Zudem führen wir regelmäßige Inspektionen während der Arbeiten durch. Auf Wunsch des Auftraggebers werden beschädigte Dachziegel entweder ausgetauscht oder mit Dichtmasse repariert.
    • Photovoltaikanlagen: Bei der Reinigung von Solaranlagen mit Flechtenbefall kann es vorkommen, dass die Flechten nicht restlos beseitigt werden können.
    • Farbveränderungen nach Anwendung unseres Langzeitschutzes: Nach unserer jährlichen Reinigungsempfehlung können gereinigte Steinflächen vorübergehend Farbunterschiede aufweisen, die als fleckig, orange-bräunlich erscheinen können. Dieser Prozess ist die Folge der Abtötung organischer Belastungen und verschwindet in der Regel innerhalb von vier Wochen bzw. nach mehreren Regenfällen.

§ 3 Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen

  1. Ansprüche oder Reklamationen sind per E-Mail, inklusive Fotos, zu stellen. Sie werden geprüft, sofern sie nicht den oben genannten Situationen entsprechen. Selbstverschuldete Schäden sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
  2. Der Auftragnehmer ist gemäß § 3 Abs. 3 VOB/B verpflichtet, den Auftraggeber auf Mängel oder Unstimmigkeiten hinzuweisen, die bei einer ordnungsgemäßen Überprüfung festgestellt werden.
  3. Für Schäden, die durch die Nutzung von Wasser oder Strom aus dem Wohnhaus, Keller oder der Garage entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht, es sei denn, diese Schäden können nachgewiesen werden. Diese Haftung liegt beim Auftraggeber.
  4. Bei maschinellen Reinigungen kann es zu Verschmutzungen von Fassade, Fenstern, Wegen usw. kommen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese zu reinigen.
  5. Für die Wirksamkeit unserer Spezialreinigungsmittel (z. B. AGO Qurd) können innerhalb von 24 Monaten keine Ansprüche geltend gemacht werden.
  6. Die Reinigung von Photovoltaikanlagen umfasst nur die verglaste Wirkfläche. Die Reinigung des Rahmens oder Gestells ist nicht inbegriffen, es sei denn, sie wird im Angebot separat ausgewiesen.
  7. Der Auftraggeber haftet nicht für Ansprüche gegen den Auftragnehmer oder seine Subunternehmer bezüglich der Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes. Der Auftragnehmer sichert die Einhaltung der Mindestlohnbestimmungen auch für seine Subunternehmer zu und räumt dem Auftraggeber Einsichts- und Kontrollrechte ein.

§ 4 Auftragserfüllung

  1. Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erfüllt und abgenommen, sobald die Rechnung gestellt wird, es sei denn, der Auftraggeber erhebt unverzüglich Einwände. Mängel sind zeit, ort, art- und umfangsmäßig zu beschreiben.
  2. Bei berechtigter Beanstandung von Mängeln ist der Auftragnehmer zur Nachbesserung berechtigt.

§ 5 Weisungsfreiheit

Der Auftragnehmer unterliegt bei der Erfüllung des Vertrages hinsichtlich Zeiteinteilung und Gestaltung des Tätigkeitsablaufs keinen Weisungen des Auftraggebers, es sei denn, dies ist durch die Natur des Auftrags vorgegeben.

§ 6 Vertrag und Stornierung

  1. Jedes mündliche Angebot oder jede Auftragsbestätigung wird schriftlich per E-Mail bestätigt, um die Verbindlichkeit zu gewährleisten.
  2. Der Kunde kann innerhalb von 14 Tagen von einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung zurücktreten.
  3. Es gilt § 670 und § 649 BGB. Der Auftragnehmer kann Ersatz für Aufwendungen verlangen, die er zur Erfüllung des Auftrags getätigt hat.
  4. Wir widersprechen der Einbeziehung der AGB des Kunden. Es gelten ausschließlich unsere AGB.

§ 7 Zahlungen

  1. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen zu begleichen, spätestens jedoch nach 30 Tagen gemäß BGB.
  2. Als Zahlungsmittel akzeptiert der Auftragnehmer Überweisung und Barzahlung vor Ort.

§ 8 Schlussbestimmungen

  1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  2. Diese AGB sind in Verbindung mit den jeweiligen Dienstleistungsverträgen gültig. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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